Transparenz

VERTRETUNG

Unser Service beinhaltet eine durchgehende EDV-gestützte Fristenkontrolle. Diese ist in den Gesamtprozess der Erklärungserstellung integriert und gewährleistet eine lückenlose Überwachung aller wichtigen Entscheidungstermine.

Soweit Bescheide inhaltlich und/oder rechnerisch falsch sind, legen wir bei der zuständigen Behörde Rechtsbehelf ein. In aller Regel erteilen Sie uns Empfangsvollmacht, so dass die gesamte Korrespondenz mit den Finanzbehörden direkt über unsere Kanzlei läuft. Damit brauchen Sie sich um die Fristwahrung nicht mehr zu kümmern und bekommen das Wesentliche von uns kurz und verständlich erläutert.

Unsere Tätigkeiten für Sie umfassen u.a.:

  • Einsprüche
  • Herabsetzungsanträge
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung
  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
  • Klageverfahren, etc.

Auch bei Verhandlungen mit Kreditinstituten stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Gerne begleiten wir Sie zu persönlichen Gesprächen mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem Kreditinstitut.