Transparenz

BUCHHALTUNG

Die Erstellung der laufenden Buchhaltung (Finanz- und Lohnbuchhaltung) kann je nach Wunsch des Mandanten in verschiedenen Varianten erfolgen:

  • Buchhaltung in unserer Kanzlei
    Die Buchhaltung wird durch die Kanzlei kontiert und verarbeitet, der Mandant erhält monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen. Auch die authentifizierte Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldungen werden durch unsere Kanzlei gewährleistet.
  • Buchhaltung bei Ihnen vor Ort
    Alternativ erstellen unsere Mitarbeiter ihre Buchhaltung bei Ihnen vor Ort auf unserem internen Buchhaltungssystem per verschlüsselter VPN-Verbindung.
  • Wir beraten Sie im Zusammenhang mit den Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihres Unternehmens (payroll services)
  • Deklaration
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnkontenführung und Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften
  • Erstellung von Überweisungsträgern und Datenübermittlung an Banken
  • Erstellung von Verdienstbescheinigungen
  • Prüfungen
  • Begleitung und Abwicklung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratung zu Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen
  • Beratung zu geringfügig Beschäftigten (400,00 Euro Jobs bzw. Minijobs)
  • Beratung zur Scheinselbständigkeit
  • Einholen von Anrufungsauskünften bei komplexen Sachverhalten
  • etc.