BUCHHALTUNG
Die Erstellung der laufenden Buchhaltung (Finanz- und Lohnbuchhaltung) kann je nach Wunsch des Mandanten in verschiedenen Varianten erfolgen:
- Buchhaltung in unserer Kanzlei
Die Buchhaltung wird durch die Kanzlei kontiert und verarbeitet, der Mandant erhält monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen. Auch die authentifizierte Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldungen werden durch unsere Kanzlei gewährleistet. - Buchhaltung bei Ihnen vor Ort
Alternativ erstellen unsere Mitarbeiter ihre Buchhaltung bei Ihnen vor Ort auf unserem internen Buchhaltungssystem per verschlüsselter VPN-Verbindung. - Wir beraten Sie im Zusammenhang mit den Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihres Unternehmens (payroll services)
- Deklaration
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnkontenführung und Lohnsteueranmeldungen
- Meldungen an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften
- Erstellung von Überweisungsträgern und Datenübermittlung an Banken
- Erstellung von Verdienstbescheinigungen
- Prüfungen
- Begleitung und Abwicklung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Beratung zu Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen
- Beratung zu geringfügig Beschäftigten (400,00 Euro Jobs bzw. Minijobs)
- Beratung zur Scheinselbständigkeit
- Einholen von Anrufungsauskünften bei komplexen Sachverhalten
- etc.