Transparenz

QUALITÄT

Lösungsorientierung
Zu Beginn des Projektes werden die Ziele, die Form und Art der Darstellung der Problemlösung, auf Wunsch und nach Möglichkeit das Budget und der Zeitpunkt der Leistung, bei größeren Projekten auch Zwischenschritte, mit den Mandanten abgestimmt und in der Regel schriftlich bestätigt.

Bei Stellungnahmen und Empfehlungen an Mandanten werden stets die knapp zusammengefassten Ergebnisse vorangestellt (Executive Summary).

Sie sind im Urteilsstil abgefasst, wenn nicht ausdrücklich ein Gutachten beauftragt wird. Sie enthalten eine klare Handlungsempfehlung, falls nicht ausdrücklich eine Darstellung von Alternativen erforderlich ist. Stellungnahmen sind klar gegliedert und in verständlichen, möglichst kurzen Sätzen geschrieben. Gestaltungsvorschläge werden in der Regel durch Schaubilder zur Ist-Struktur, zur Ziel-Struktur und zum Ablauf sowie Vorgehenspläne mit Terminen für die einzelnen Umsetzungsschritte und Todos ergänzt. Die Vorteile, Nachteile, Chancen, Risiken und Kosten von Gestaltungen werden klar angesprochen und zumindest grob beziffert. Wenn der Auftrag nicht ausdrücklich auf einen Bereich beschränkt ist und die Auswirkungen auf andere Bereiche durch den Mandanten selbst oder andere Berater des Mandanten geprüft werden, werden stets alle steuerlichen, rechtlichen, bilanziellen und finanziellen Auswirkungen der Umsetzung von Gestaltungsvorschlägen.

Wir suchen konsequent für unsere Mandanten nach Lösungen, proaktiv und innovativ. Selbstverständlich informieren wir in Rundschreiben und Seminaren über aktuelle Gesetzesentwicklungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen. Unsere Dauermandanten dürfen noch mehr erwarten: individuelle Informationen und Lösungsvorschläge zu Optimierungsmöglichkeiten für ihren Erfolg. Unsere Gestaltungsvorschläge sind praktisch umsetzbar. Wir setzen unsere Vorschläge in einer Betriebsprüfung oder vor Gericht durch. Sollten Unsicherheiten bestehen, benennen wir die Risiken und geben eine Abwägung zu den Chancen ab.

Mandantenbeziehung
Unseren Mandanten steht ein verantwortlicher Partner als Ansprechpartner zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass alle Mitarbeiter im Projektteam über denselben Informationsstand verfügen. Sie nutzen diese Informationen und holen aktiv alle weiteren Informationen, die für den konkreten Auftrag benötigt werden, ein. Selbstverständlich bleibt bei Informationen, die der verantwortliche Partner vertraulich erhält, auch die Vertraulichkeit bewahrt. Wir ermuntern unsere Mandanten stets, uns Lob, Kritik und Verbesserungsvorschläge permanent mitzuteilen. Die mandatsverantwortlichen Partner holen mindestens einmal jährlich das Feedback ihrer Mandanten ein, dokumentieren die Vorschläge und kommunizieren sie an die Mandantenteams. Sie überwachen die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen. Wir erfragen nicht nur sachliche Informationen, sondern auch persönliche Befindlichkeiten im Familien- und Gesellschafterkreis. In unseren Lösungsvorschlägen werden diese Befindlichkeiten berücksichtigt.

Mandantenservice
Sind unsere Berater unterwegs oder in Besprechungen mit Mandanten, werden sie sofort über deren Anruf informiert. Sie rufen zum vereinbarten Zeitpunkt zurück. Selbstverständlich erhalten unsere Mandanten auch auf deren per Fax, Brief oder E-Mail gestellten Fragen eine rasche Reaktion. Wir bestätigen den Eingang der Anfrage unverzüglich, spätestens am nächsten Vormittag. Wir stimmen mit dem Mandanten verbindlich ab, bis wann er mit einer Antwort rechnen kann und welcher unserer Berater die Anfrage bearbeitet. Unser zentrales Anliegen ist es, die Bedürfnisse unserer Mandanten exakt zu verstehen. Daher bestätigen wir in der Regel alle Aufträge von größerem Umfang kurz schriftlich, fertigen von Besprechungen Protokolle an und eiten sie dem Mandanten und allen Teammitgliedern in unserem Haus zu.

Unsere Berater arbeiten im Team. Jeder Mandant darf erwarten, dass sein gesamtes Service-Team seine Anfragen auf allen Arbeitsgebieten entgegennimmt und sich um die Bearbeitung kümmert. Wir liefern zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist keine Uhrzeit vereinbart, liefern wir spätestens am frühen Nachmittag des zugesagten Datums. Erweist sich eine Frist als nicht einhaltbar, informieren wir unsere Kunden unverzüglich und es wird ein neuer Erledigungstermin vereinbart. Bei größeren Projekten informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über den Projektfortschritt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mindestens monatlich. Beraten wir ein Mandat umfassend und regelmäßig parallel in mehreren Projekten, erhält der Mandant nach Absprache eine Auflistung der laufenden Projekte mit dem jeweiligen Projektstand und den offenen To-dos mit Erledigungsterminen zu den vereinbarten Zeitpunkten.

Value for Money
Wir berücksichtigen für unsere Mandanten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Die Investition in unsere Dienstleistungen muss in einem guten Verhältnis zu dem durch unsere Arbeit gelieferten Wert stehen. Nur eine solche Mandantenbeziehung ist für beide Seiten nachhaltig. Daher teilen wir unseren Mandanten mit, wenn der Nutzen eines Auftrages aus unserer Sicht zweifelhaft ist, auch wenn dies zu einem geringeren Beratungshonorar für uns führt.

Honorar
Zu Beginn unserer Tätigkeit steht eine eindeutige und klare Vereinbarung mit dem Mandanten über die Art der Abrechnung (Stundensätze, Pauschalen, gesetzliche Gebühren) und den Abrechnungszeitpunkt. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode, bei Abrechnung nach Projektabschluss spätestens 14 Tage nach Abschluss des Projektes. Maßgeblich ist hier, dass die Abrechnung umso transparenter ist, je zeitnäher sie zur Leistung erfolgt. Bei länger laufenden Aufträgen rechnen wir in der Regel nach vorstehenden Grundsätzen monatlich ab. Ist vereinbart, dass erst nach Projektabschluss die Abrechnung erfolgt, sind angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu vereinbaren. Spätere Abweichungen von vorher vereinbarten Budgets oder Kostenschätzungen begründen wir rechtzeitig und unaufgefordert.

Als besonderen Service bieten wir Existenzgründern die Möglichkeit eines ersten kostenlosen aber voll umfänglichen Beratungsgesprächs indem wir bis zum letzten Detail auf deren Bedürfnisse eingehen. Sollten Sie uns nach diesem ersten Beratungsgespräch beauftragen bzw. mandatieren, entstehen Ihnen keine Kosten bzgl. der Erstberatung.